Allgemeine Geschäftsbedingungen «AGB»

1.     Geltungsbereich und Begriffe
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die geltende Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden bzw. Veranstalter, nachfolgend Kunde genannt, und der M&M-Services AG, der Muttergesellschaft von «Marlene’s Street Café», nachfolgend Auftragnehmer genannt.
Der Auftragnehmer erbringt Catering-Dienstleistungen im Auftrag und nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden.
Der Kunde ist als Veranstalter für einen geordneten Ablauf des Anlasses sowie einer ausreichenden Versicherungsdeckung für Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit dem Anlass verantwortlich.
Der Kunde bzw. Veranstalter erklärt sich bei Zustandekommen eines Auftrags mit diesen AGB vorbehaltlos einverstanden.
Falls die AGB des Kunden von diesen AGB abweichende Bestimmungen enthalten, bedürfen diese der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. 

2.     Leistung, Anlieferung und Verzögerungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Leistungsumfang gemäss dem mit dem Kunden vereinbarten Auftrag zu erbringen und bei der Ausführung des Auftrages mit grösster Sorgfalt vorzugehen.
Der Auftragnehmer ist bestrebt, bei der Herstellung seiner Lebensmittel und der Zubereitung von Getränken höchsten Qualitätsanforderungen zu entsprechen.
Der Kunde hat allfällige Einwände oder Mängel an der Dienstleistung des Auftragnehmers während des Anlasses mündlich zwecks umgehender Behebung oder bis spätestens 24 Std. nach Abschluss des Anlasses schriftlich geltend zu machen, ansonsten die Dienstleistung als genehmigt gilt.
Die vereinbarten Liefer- und Servicezeiten sind Richtzeiten. Der Auftragnehmer unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen für eine pünktliche Ankunft vor Ort des Anlasses sowie für die Einhaltung der vereinbarten Servicezeiten. Bei Ereignissen von höherer Gewalt (Unwetter, Verkehrs- oder Personenunfall, Strassenblockaden, etc.) welche die Erbringung der Leistung verzögern oder gar verunmöglichen, kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden.

3.     Offerte und Auftragsvereinbarung
Eine Offertanfrage an den Auftragnehmer kann über die Webpage www.marlenes.ch, per Brief oder elektronisch an info@marlenes.ch erfolgen.
Der Auftragnehmer wird aufgrund der Offertanfrage dem Kunden ein detailliertes schriftliches Angebot unterbreiten und den vorgesehenen Termin des Anlasses für den in der Offerte angegebenen Zeitraum reservieren.
Nach Ablauf der angegebenen Frist in der Offerte wird der Auftragnehmer von der Reservation für den betreffenden Auftrag entbunden.
Mit der schriftlichen Annahme der Offerte durch den Kunden sowie der folgenden Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer wird der Auftrag für beide Parteien verbindlich.

4. Bildmaterial
Mit der Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Auftraggeber einverstanden damit, dass der Auftragnehmer Bildmaterial des Anlasses und insbesondere das Logo des Auftraggebers auf seiner Webpage  und in den sozialen Medien veröffentlichen darf.

5.     Infrastruktur
Der Kunde ist verantwortlich, dass der Standort, die Infrastruktur am Ort des Anlasses und die freie Zu- bzw. Wegfahrt zum/vom Gelände den Anforderungen des Auftragnehmers entsprechen.
Insbesondere ist die freie Zu- bzw. Wegfahrt zum Ort des Anlasses mit einer minimalen lichten Weite und Höhe von 2.7m zu gewährleisten.
Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung einer elektrischen Anschlussmöglichkeit mit 3-poliger CH-Steckdose (Typ T23) und der Abnahmefähigkeit von 230V mit 16 A. Bei ungenügender Spannung und/oder mangelhaftem Stromfluss funktionieren die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Geräte nicht richtig.
Die Distanz zur Steckdose für die Stromabnahme muss innerhalb von 25m liegen.
Wenn sich zu Beginn oder während des Anlasses die Stromzufuhr als mangelhaft erweist, ist der Kunde verpflichtet, den vollen Preis der Dienstleistung gemäss Offerte zu entrichten, selbst wenn durch den Auftragnehmer nur eine eingeschränkte oder gar keine Leistung erbracht werden kann.
Die Stromkosten gehen zu Lasten des Kunden.

6.     Änderung der Anzahl Gäste
Abweichungen der Anzahl Gäste von mehr als 10% müssen durch den Kunden bis spätestens 10 Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt werden.
Die ab 10 Arbeitstagen vor dem Anlass vereinbarte Anzahl Gäste dient als Basis für die Verrechnung.
Für nicht erscheinende Gäste kann kein Preisnachlass gewährt werden.
Bei einer höheren Anzahl Gäste erfolgt die Abrechnung nach der Freigabe durch den Kunden gemäss effektiver Anzahl der Gäste.

7.     Annullierung von Anlässen und Reservationen
Bei Annullierung von bestätigten Aufträgen werden die bestellten Leistungen wie folgt verrechnet:
– bis 31 Kalendertage vor dem Event: keine Kosten;
– ab 30 bis spätestens 14 Kalendertage vor dem Event: 20 % des Offert-Preises;
– ab 13 bis spätestens 4 Kalendertage vor dem Anlass: 50 % des Offert-Preises;
– ab 3 Kalendertage vor dem Anlass: 100 % des Offert-Preises.

8.     Haftung des Kunden
Der Kunde haftet eigens und ausschliesslich für alle Beschädigungen als auch für Verluste, die durch seine Mitarbeitenden, Hilfskräfte oder Gäste an Fahrzeug, Einrichtungen und Mobiliar des Auftragnehmers verursacht werden.
Der Auftragnehmer haftet für Verluste oder Beschädigungen seiner mitgebrachten Gegenstände nur bei eigenem Verschulden.

9.     Preise und Zahlungsbedingungen
Die Offert-Angaben für Catering Dienstleistungen verstehen sich exklusive 8.1% gesetzlicher Mehrwertsteuer in Schweizer Franken.
Die Preise bei öffentlichen Verkäufen ab «Marlene’s Street Café» sind mit Preisschildern gekennzeichnet und verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer von 2.6% in Schweizer Franken.
Rechnungen sind innerhalb von 20 Kalendertagen ab Abschluss des Anlasses zur Zahlung fällig.

10.     Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen schweizerischem Recht.
Der Gerichtsstand ist ausschliesslich Lachen/SZ. 

Buttikon, Januar 2024