Allgemeine
Geschäftsbedingungen «AGB»
1. Geltungsbereich und
Begriffe
Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die geltende Rechtsbeziehung zwischen dem
Kunden bzw. Veranstalter, nachfolgend Kunde genannt, und der M&M-Services
AG, der Muttergesellschaft von «Marlene’s Street Café», nachfolgend
Auftragnehmer genannt.
Der Auftragnehmer erbringt Catering-Dienstleistungen im Auftrag und nach
schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden.
Der
Kunde ist als Veranstalter für einen geordneten Ablauf des Anlasses sowie einer
ausreichenden Versicherungsdeckung für Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit dem Anlass verantwortlich.
Der Kunde bzw. Veranstalter erklärt sich bei Zustandekommen eines Auftrags mit
diesen AGB vorbehaltlos einverstanden.
Falls die AGB des Kunden von diesen AGB abweichende Bestimmungen enthalten,
bedürfen diese der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
2. Leistung, Anlieferung
und Verzögerungen
Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, den Leistungsumfang gemäss dem mit dem Kunden vereinbarten
Auftrag zu erbringen und bei der Ausführung des Auftrages mit grösster Sorgfalt
vorzugehen.
Der Auftragnehmer ist bestrebt, bei der Herstellung seiner Lebensmittel und der
Zubereitung von Getränken höchsten Qualitätsanforderungen zu entsprechen.
Der Kunde hat allfällige Einwände oder Mängel an der Dienstleistung des
Auftragnehmers während des Anlasses mündlich zwecks umgehender Behebung oder
bis spätestens 24 Std. nach Abschluss des Anlasses schriftlich geltend zu
machen, ansonsten die Dienstleistung als genehmigt gilt.
Die vereinbarten Liefer- und Servicezeiten sind Richtzeiten. Der Auftragnehmer
unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen für eine pünktliche Ankunft vor Ort
des Anlasses sowie für die Einhaltung der vereinbarten Servicezeiten. Bei Ereignissen
von höherer Gewalt (Unwetter, Verkehrs- oder Personenunfall, Strassenblockaden,
etc.) welche die Erbringung der Leistung verzögern oder gar verunmöglichen,
kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden.
3. Offerte und
Auftragsvereinbarung
Eine
Offertanfrage an den Auftragnehmer kann über die Webpage www.marlenes.ch, per Brief oder
elektronisch an info@marlenes.ch erfolgen.
Der Auftragnehmer wird aufgrund der Offertanfrage dem Kunden ein detailliertes
schriftliches Angebot unterbreiten und den vorgesehenen Termin des Anlasses für
den in der Offerte angegebenen Zeitraum reservieren.
Nach Ablauf der angegebenen Frist in der Offerte wird der Auftragnehmer von der
Reservation für den betreffenden Auftrag entbunden.
Mit der schriftlichen Annahme der Offerte durch den Kunden sowie der folgenden
Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer wird der Auftrag für beide Parteien
verbindlich.
4. Bildmaterial
Mit der Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Auftraggeber einverstanden damit, dass der Auftragnehmer Bildmaterial des Anlasses und insbesondere das Logo des Auftraggebers auf seiner webpage und in den sozialen Medien veröffentlichen darf.
5. Infrastruktur
Der
Kunde ist verantwortlich, dass der Standort, die Infrastruktur am Ort des
Anlasses und die freie Zu- bzw. Wegfahrt zum/vom Gelände den Anforderungen des
Auftragnehmers entsprechen.
Insbesondere ist die freie Zu- bzw. Wegfahrt zum Ort des Anlasses mit einer
minimalen lichten Weite und Höhe von 2.7m zu gewährleisten.
Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung einer elektrischen
Anschlussmöglichkeit mit 3-poliger CH-Steckdose (Typ T23) und der
Abnahmefähigkeit von 230V mit 16 A. Bei ungenügender Spannung und/oder mangelhaftem
Stromfluss funktionieren die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen
Geräte nicht richtig.
Die Distanz zur Steckdose für die Stromabnahme muss innerhalb von 25m liegen.
Wenn sich zu Beginn oder während des Anlasses die Stromzufuhr als mangelhaft
erweist, ist der Kunde verpflichtet, den vollen Preis der Dienstleistung gemäss
Offerte zu entrichten, selbst wenn durch den Auftragnehmer nur eine
eingeschränkte oder gar keine Leistung erbracht werden kann.
Die Stromkosten gehen zu Lasten des Kunden.
6. Änderung der Anzahl
Gäste
Abweichungen
der Anzahl Gäste von mehr als 10% müssen durch den Kunden bis spätestens 10 Arbeitstage
vor dem Veranstaltungstermin dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt werden.
Die ab 10 Arbeitstagen vor dem Anlass vereinbarte Anzahl Gäste dient als Basis
für die Verrechnung.
Für nicht erscheinende Gäste kann kein Preisnachlass gewährt werden.
Bei einer höheren Anzahl Gäste erfolgt die Abrechnung nach der Freigabe durch
den Kunden gemäss effektiver Anzahl der Gäste.
7. Annullierung von
Anlässen und Reservationen
Bei
Annullierung von bestätigten Aufträgen werden die bestellten Leistungen wie
folgt verrechnet:
– bis 31 Kalendertage vor dem Event: keine Kosten;
– ab 30 bis spätestens 14 Kalendertage vor dem Event: 20 % des Offert-Preises;
– ab 13 bis spätestens 4 Kalendertage vor dem Anlass: 50 % des Offert-Preises;
– ab 3 Kalendertage vor dem Anlass: 100 % des Offert-Preises.
8. Haftung des Kunden
Der
Kunde haftet eigens und ausschliesslich für alle Beschädigungen als auch für
Verluste, die durch seine Mitarbeitenden, Hilfskräfte oder Gäste an Fahrzeug,
Einrichtungen und Mobiliar des Auftragnehmers verursacht werden.
Der Auftragnehmer haftet für Verluste oder Beschädigungen seiner mitgebrachten Gegenstände
nur bei eigenem Verschulden.
9. Preise und
Zahlungsbedingungen
Die
Offert-Angaben für Catering Dienstleistungen verstehen sich exklusive 7.7% gesetzlicher
Mehrwertsteuer in Schweizer Franken.
Die Preise bei öffentlichen Verkäufen ab «Marlene’s Street Café» sind mit
Preisschildern gekennzeichnet und verstehen sich inklusive gesetzlicher
Mehrwertsteuer in Schweizer Franken.
Rechnungen sind innerhalb von 20 Kalendertagen ab Abschluss des Anlasses zur
Zahlung fällig.
10. Anwendbares Recht und
Gerichtsstand
Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen schweizerischem Recht.
Der Gerichtsstand ist ausschliesslich Lachen/SZ.
Buttikon, Dezember 2019